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Existenzgründerzuschuss: Alles was du darüber wissen musst für deinen Start in die Selbstständigkeit

  • Autorenbild: Silke Beata Stohmann
    Silke Beata Stohmann
  • vor 6 Tagen
  • 3 Min. Lesezeit

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist für viele Menschen ein großer Traum. Doch gerade am Anfang stellen sich viele Fragen: Wie finanziere ich meinen Start? Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es? Der Existenzgründerzuschuss ist eine wichtige Förderung, die Gründerinnen und Gründer in Deutschland nutzen können, um den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern. In diesem Beitrag erfährst du, was der Existenzgründerzuschuss genau ist, wer ihn beantragen kann, welche Voraussetzungen gelten und wie du ihn erfolgreich beantragen kannst.


Nahaufnahme eines Schreibtisches mit Gründungsunterlagen und Laptop, Blick von oben
Existenzgründerzuschuss Unterlagen auf Schreibtisch

Was ist der Existenzgründerzuschuss?


Der Existenzgründerzuschuss ist eine finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitslose, die sich selbstständig machen möchten. Er soll den Lebensunterhalt in der Anfangsphase sichern und die Gründung erleichtern. Die Förderung besteht aus zwei Phasen:


  • Phase 1: Zahlung eines Zuschusses in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes für sechs Monate + 300,-€ für die Sozialversicherungen

  • Phase 2: Anschließend eine weitere Förderung von neun Monaten mit einem Pauschalbetrag von 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung.


Diese Unterstützung hilft, finanzielle Engpässe zu überbrücken, während das neue Unternehmen Fuß fasst. Bedenke bitte immer, dass du darauf keinen Rechtsanspruch hast.


Wer kann den Existenzgründerzuschuss beantragen?


Der Zuschuss richtet sich an Personen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:


  • Du musst mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein und Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.

  • Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden.

  • Du musst eine tragfähige Geschäftsidee mit einem überzeugenden Businessplan und eine Finanzplanung über 3 Jahre (1. GF monatlich) vorlegen.

  • Deine fachliche Eignung muss dargestellt werden.

  • Die Gründung muss nach Antragstellung erfolgen, allerdings muss die Gewerbeanmeldung zwingend beigefügt werden, da sonst der Antrag online nicht abgeschickt werden kann.


Personen, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen, können den Existenzgründerzuschuss nicht beantragen, haben aber andere Fördermöglichkeiten.


Wie bereitest du den Antrag vor?


Ein gut vorbereiteter Antrag erhöht die Chancen auf Bewilligung. Folgende Schritte sind wichtig:


  1. Businessplan erstellen: Er sollte eine klare Beschreibung der Geschäftsidee, Zielgruppe, Markt- und Wettbewerbsanalyse, Marketingstrategie und Finanzplanung enthalten.

  2. Beratung nutzen: AVGS Existenzgründercoaching: Hier wird der Businessplan und die Finanzplanung zusammen mit dir im Coaching erstellt (kostenfrei für dich)

  3. Nachweise sammeln: Dazu gehören Qualifikationen und Zeugnisse sowie das Teilnehmerzertifikat von dem Gründercoaching.

  4. Termin bei der Agentur für Arbeit: Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin, um den Antrag persönlich zu besprechen. Dieses Datum muss später bei der Antragstellung hinterlegt werden.

  5. Fachkundige Stellungnahme: Diese erstellen wir im Rahmen des Coachings, aber auch Gründern, die nicht bei uns im Coaching waren, können wir diese nach Sichtung aller Unterlagen und bei Tragfähigkeit ausstellen. (siehe: www.gruenderhilfe-hessen.de/fachkundigestellungnahme


Welche Vorteile bietet der Existenzgründerzuschuss?


Der Zuschuss bietet mehrere Vorteile, die den Start erleichtern:


  • Finanzielle Sicherheit: Du erhältst für 6 Monate eine monatliche Zahlung, die deinen Lebensunterhalt sichert.

  • Soziale Absicherung: Die zusätzliche Pauschale deckt Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.

  • Motivation: Die Förderung gibt dir Zeit, dein Unternehmen aufzubauen, ohne sofort auf Gewinne angewiesen zu sein.

  • Keine Rückzahlung: Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, wenn die Bedingungen eingehalten werden.


Diese Vorteile machen den Existenzgründerzuschuss zu einer der attraktivsten Förderungen für Gründer in Deutschland.


Augenhöhe Blick auf eine Person, die an einem Laptop einen Businessplan schreibt
Existenzgründer schreibt Businessplan am Laptop

Was passiert nach der Bewilligung?


Nach der Bewilligung erhältst du die Zahlungen in den genannten Phasen, die allerdings separat beantragt werden müssen.. Wichtig ist, dass du:


  • Deine Selbstständigkeit tatsächlich hauptberuflich ausübst.

  • Die Agentur für Arbeit über wesentliche Änderungen informierst zum Beispiel wenn du die Tätigkeit aufgibst oder eine neue Beschäftigung aufnimmst.

  • Die Förderung endet automatisch nach maximal 15 Monaten.


Falls dein Unternehmen erfolgreich läuft, kannst du dich danach eigenständig finanzieren. Falls nicht, kann die Agentur für Arbeit dich bei der Suche nach einer neuen Anstellung unterstützen.


Tipps für einen erfolgreichen Start mit dem Existenzgründerzuschuss


  • Plane realistisch: Kalkuliere deine Ausgaben und Einnahmen sorgfältig.

  • Nutze Beratungsangebote: Experten können Schwachstellen im Businessplan aufdecken.

  • Netzwerke: Kontakte zu anderen Gründern und potenziellen Kunden helfen beim Aufbau.

  • Bleibe flexibel: Passe deine Geschäftsmodell bei Bedarf an.

  • Dokumentiere alles: Für spätere Nachweise und mögliche Prüfungen ist eine gute Dokumentation wichtig.


Diese Tipps helfen, die Förderung optimal zu nutzen und die Selbstständigkeit erfolgreich zu starten.


 
 
 

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