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Existenzgründerzuschuss

Mit dem Existenzgründerzuschuss werden Ihnen in den ersten 6 Monaten nach Ihrer Gründung eine großartige finanzielle Unterstützung gewährt. Er sichert Ihren Lebensunterhalt ab, damit Sie sich voll und ganz auf den Aufbau Ihrer Selbständigkeit konzentrieren können.. Das hat vielen, die ihr eigenes Unternehmen gegründet haben echt geholfen. Da es sich um eine weitere Fördermaßnahme handelt, müssen Sie diese nicht zurückzahlen.

 

Im Rahmen des Coachings unterstützen wir Sie selbstverständlich bei bei den Anträgen.

ALG I: bis zu 24.078,-€ möglich

Welche Voraussetzung müssen für den Existenzgründerzuschuss erfüllt werden?

  • Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG1) von der Bundesagentur für Arbeit.

  • Sie benötigen mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld.

  • Sie sind mindestens 1 Tag arbeitslos

  • Tragfähigkeitsbescheinigung: Erhalten Sie kostenlos im Rahmen des Gründercoachings von uns.

  • Businessplan: Ihren individuellen Businessplan erarbeiten wir gemeinsam im Coaching

  • Finanzplanung: Auch diese erarbeiten wir zusammen im Coaching monatlich über 3 Jahre

  • CV und Zeugnisse / Zertifikate für die fachliche Eignung

  • Teilnehmerbescheinigung Gründercoaching

Die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes (max. 3.563 € netto*) zzgl. 300 € Sozialversicherungspauschale – jeweils für die ersten sechs Monate.

Phase 1

300 € Sozialversicherungspauschale - für weitere neun Monate.

Phase 2

Verschiedene Geldschein Euro aufgefächert
Eine Hand streckt gefächerte € Geldscheine entgegen

Einstiegsgeld / Grundsicherung

ALG II: bis zu 15.134,-€ möglich

Die Grundsicherung unterscheidet sich vom Existenzgründerzuschuss:

 

Monatlich: Sie können bis zu 75% Ihres Regelsatzes für maximal 24 Monate als Förderung laut SGB II §16b erhalten.

Investitionszuschuss: Bis zu 5.000€ pro Selbständigkeit laut SGB II §16c.46.

Darlehen: Es gibt die Möglichkeit, ein Darlehen zu beantragen (SGB II §16c).

Da es sich um eine Fördermaßnahme handelt, müssen Sie diese nicht zurückzahlen. Sie  sichert Ihren Lebensunterhalt ab, damit Sie sich in der Anlaufphase voll und ganz auf den Aufbau Ihrer Selbständigkeit konzentrieren können..

 

Im Rahmen des Coachings unterstützen wir Sie selbstverständlich bei bei den Anträgen.

Welche Voraussetzung müssen für das Einstiegsgeld erfüllt werden?

  • Bürgergeld / Grundsicherung: Sie erhalten die Grundsicherung vom Jobcenter

  • Tragfähigkeit: Sie erfüllen die Voraussetzungen vom Jobcenter zur Selbständigkeit: Ihr Vorhaben muss tragfähig sein und die fachliche Eignung muss nachgewiesen werden.

  • Tragfähigkeitsbescheinigung: Erhalten Sie kostenlos im Rahmen des Gründercoachings von uns.

  • Businessplan: Ihren individuellen Businessplan erarbeiten wir gemeinsam im Coaching

  • Finanzplanung: Auch diese erarbeiten wir zusammen im Coaching monatlich über 3 Jahre

  • Fachliche Eignung: CV und Zeugnisse / Zertifikate

  • sowie Teilnehmerbescheinigung Gründercoaching

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